Ich stelle eine Quittung oder eine Rechnung für meine Dienstleistungen aus.
Ein Bild "heilungsanft" kostet zwischen 80 und 350 Euro. Mein Stundensatz beträgt 60 Euro.
Die Kosten für die Anfahrt berechne ich je Kilometer mit 0,30 Cent.
Danke für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.
- Als Heilerin bin ich weder Ärztin, Heilpraktikerin, Psychologin oder übe einen anderen schulmedizinischen Beruf aus.
- Geistig energetisches Heilen ist spirituell, wertend, wegweisend und nicht medizinisch, psychologisch oder physiotherapeutisch.
- Geistig energetisches Heilen ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Psychologen, Heilpraktiker oder anderen Therapeuten. Es handelt sich auch nicht um eine Heilmethode
noch um eine Therapieform. Bei ernsten gesundheitlichen Beschwerden müssen Sie sichdaher unbedingt an Ihren Arzt oder Heilpraktiker wenden. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder
abgebrochen bzw. eine künftige notwendige nicht hinaus geschoben oder ganz unterlassen werden.
- Es werden in meiner Heilerpraxis keine Heilversprechen und keine Diagnosen gestellt. Jeder Klient reagiert unterschiedlich auf Ausstrahlung und Einzigartigkeit der Heilsitzungen. Daher kann
von meiner Seite als geistig energetische Heilerin keinerlei Garantie für die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit gegeben werden.
- Ein Auskunft darüber, was alles bewirkt werden kann, ist aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht möglich.
- Energiearbeit kann den Klienten dazu befähigen, sein Leben in die eigene Hand zu nehmen, zu agieren, anstatt zu regieren. Mit der wieder gewonnenen Freiheit können sich Lebensveränderungen
einstellen Eine Beratung unter Anwendung geistiger Heilweisen umfasst nur Lösungsmöglichkeiten, Modelle und Verbesserungsvorschläge. In wieweit diese angenommen werden, liegt im Ermessen des
Klienten. Ursula Elisabeth Paul übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Klienten sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass es nach einer Heilsitzung zu Erstverschlimmerungen kommen kann, die sich sowohl emotional, als auch körperlich bemerkbar machen können. Bitte rufen Sie mich
in solch einem Fall an und halten mit mir Rücksprache. Ein eigenverantwortliches Handeln beinhaltet ggf. dann auch das Aufsuchen eines Schulmediziners, um ernsthafte gesundheitliche Beschwerden
auszuschließen, bzw. schulmedizinisch zu behandeln.
- Als Heilerin unterliege ich keiner gesetzlichen Schweigepflicht. Jedoch sage ich Ihnen eine freiwillige Schweigepflicht im Rahmen der Gesetze zu.
- Wenn das Wort "Heilung" in meiner Heilerpraxis oder Texten verwendet wird, ist damit nicht die Heilung im medizinischen Sinne gemeint, Sondernummer nur im spirituellen Sinne - zur Aktivierung
der Selbstheilungskräfte.
Mit der Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 (AZ:1 BvR 784/03) wurde eindeutig entschieden, dass zum Ausüben des Geistigen Heilens keine Heilpraktiker-Erlaubnis oder
Approbation nötig ist. Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Klienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung sowie
im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktikergeetz finden deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder ritueller Praktiken. Der
innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird. Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Kleine ihn nicht für einen Arzt hält und Geistiges Heilen nicht mit
ärztlicher Heilkunde verwechselt. Will ein Heiler Diagnostik in seiner Arbeit mit Klienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Fall eine Heilpraktikererlaubnis
oder eine ärztliche Approbation notwendig. Dasselbe gilt, wenn Heiler Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum Geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder
ähnliches.
Nach geltendem Recht erlaubt ist, die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker oder vom Klienten stammt. Der Arzt / Heilpraktiker dar also Patienten zum Heiler
schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Heilerpraxis arbeiten. Für den Arzt / Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine
medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.